AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)

Stand: 16. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen der WAKABA Matcha & Tea GmbH und ihren Kunden über unseren B2B-Onlineshop, per E-Mail, aufgrund eines individuellen Angebots oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.

  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

  3. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, der Anfrage oder der Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

  4. Wir sind berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft anzufordern, insbesondere einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Kann die Unternehmereigenschaft nicht ausreichend nachgewiesen werden, können wir die Registrierung oder Bestellung ablehnen.

  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

  6. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragspartner und Kontakt

Vertragspartner ist:

WAKABA Matcha & Tea GmbH
Hansaallee 113
40549 Düsseldorf
Deutschland

Geschäftsführer: Asuka Ohashi

E-Mail: info@matcha-wakaba.com

Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Handelsregisternummer: HRB 112717

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE462637113

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Waren in unserem B2B-Onlineshop, in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben, sofern die Darstellung nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.

  2. Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

  3. Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die bestellte Ware versenden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.

  5. Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme unseres Angebots durch den Kunden zustande. Soweit im Angebot keine andere Annahmefrist genannt ist, kann das Angebot innerhalb von sieben Kalendertagen angenommen werden.

  6. Wir sind berechtigt, Bestellungen insbesondere bei fehlender Warenverfügbarkeit, ungeklärter Unternehmereigenschaft, offenen Forderungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden abzulehnen.

  7. Angaben zu Lieferzeiten, Preisen und verfügbaren Mengen stehen bis zum Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit und einer abschließenden kaufmännischen Prüfung.

§ 4 Bestellvorgang, Vertragssprache und Kommunikation

  1. Der Kunde kann seine Angaben vor dem Absenden einer Onlinebestellung überprüfen und korrigieren.

  2. Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation kann ergänzend auf Englisch erfolgen. Bei Abweichungen zwischen einer deutschen und einer übersetzten Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

  4. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und unsere Nachrichten nicht durch Spamfilter oder andere technische Einrichtungen blockiert werden.

  5. Bestell- und Vertragsdaten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm übermittelten Vertragsunterlagen für seine eigenen Unterlagen zu speichern.

§ 5 Warenbeschaffenheit, Naturprodukte und Muster

  1. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen.

  2. Bei Matcha, Tee und anderen Naturprodukten können zwischen unterschiedlichen Ernten, Produktionszeiträumen und Chargen naturbedingte Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe, Aroma, Geschmack, Konsistenz und Partikelstruktur auftreten.

  3. Naturbedingte und handelsübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

  4. Produktmuster dienen grundsätzlich der unverbindlichen Beurteilung. Eine bestimmte Übereinstimmung der später gelieferten Ware mit einem Muster ist nur geschuldet, wenn das Muster ausdrücklich als verbindliches Referenzmuster vereinbart wurde.

  5. Angaben zur Mindesthaltbarkeit gelten für ungeöffnete Ware bei Einhaltung der auf der Verpackung oder in der Produktspezifikation angegebenen Lagerbedingungen.

  6. Soweit der Kunde die Ware verarbeitet, mit anderen Produkten kombiniert, umverpackt oder für einen besonderen Herstellungszweck verwendet, ist er verpflichtet, die Eignung der Ware für seinen konkreten Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen, sofern eine bestimmte Eignung nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde.

§ 6 Preise, Umsatzsteuer und Versandkosten

  1. Alle gegenüber Geschäftskunden genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Versandkosten, Verpackungskosten, Transportversicherungen, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige öffentliche Abgaben sind nicht im Warenpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  3. Die im Onlineshop oder Angebot ausgewiesenen Mengenpreise und Rabatte gelten ausschließlich für die jeweils angegebene Bestellmenge und können nicht auf andere Bestellungen übertragen werden.

  4. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann eine umsatzsteuerfreie Abrechnung nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Kunde uns rechtzeitig eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellt.

  5. Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde die im Bestimmungsland entstehenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und sonstigen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferbedingung vereinbart wurde.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im jeweiligen Angebot, im Onlineshop oder auf der Rechnung angegeben.

  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung gegen Vorauszahlung.

  3. Bei einem vereinbarten Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Ist keine besondere Zahlungsfrist angegeben, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.

  4. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Betrags auf unserem Konto.

  5. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale sowie eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

  7. Bei offenen oder überfälligen Forderungen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten und für noch nicht ausgeführte Bestellungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen.

§ 8 Lieferung, Lieferzeiten und höhere Gewalt

  1. Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Eine angegebene Lieferfrist beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung und nicht vor Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Informationen, Freigaben oder Unterlagen.

  3. Angemessene Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nur, wenn dies vorher vereinbart wurde.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Annahme der Lieferung zu sorgen. Mehrkosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Annahmeverweigerung, einer falschen Lieferadresse oder eines erfolglosen Zustellversuchs entstehen, können dem Kunden berechnet werden.

  5. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

  6. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, erhebliche Störungen der Transportwege, Energie- oder Rohstoffengpässe sowie eine unvorhersehbare Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

  7. Wir informieren den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über eine erhebliche Lieferbehinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen oder von ihm zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht gelieferte Waren werden erstattet.

§ 9 Versand und Gefahrübergang

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

  2. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob wir die Versandkosten übernommen haben.

  3. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs über.

  4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zulässig.

  3. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab. Wir nehmen die Abtretung an.

  4. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Wir können diese Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

  5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit Waren, die uns nicht gehören, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

  6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

  7. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 11 Untersuchung der Ware und Mängelanzeige

  1. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf Vollständigkeit, Identität, erkennbare Schäden und erkennbare Mängel zu untersuchen.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

  3. Erkennbare Transportschäden sollen unmittelbar bei der Übergabe gegenüber dem Transportunternehmen dokumentiert und uns unverzüglich mitgeteilt werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit deren Verlust nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eintritt.

  4. Eine Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie, soweit vorhanden, die Rechnungsnummer, Artikelbezeichnung, Chargen- oder Losnummer und geeignete Fotos enthalten.

  5. Bei Qualitätsbeanstandungen kann der Kunde verpflichtet sein, eine angemessene Menge der beanstandeten Ware bis zur Klärung sachgerecht aufzubewahren und uns auf Anfrage ein Muster zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen, soweit dies zumutbar ist.

  6. Schäden oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Feuchtigkeit, Hitze, Licht, geöffnete oder beschädigte Verpackungen, Verunreinigungen oder eine unsachgemäße Verarbeitung entstehen, stellen keinen von uns zu vertretenden Mangel dar.

§ 12 Kein Widerrufsrecht und Rücknahme mangelfreier Ware

  1. Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

  2. Eine Rücknahme oder ein Umtausch mangelfreier Ware ist nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung möglich.

  3. Die Annahme einer Rücksendung bedeutet nicht automatisch die Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Rechtspflicht.

  4. Ohne vorherige Zustimmung an uns zurückgesandte Ware kann auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesendet oder bis zur weiteren Klärung eingelagert werden.

§ 13 Mängelrechte und Verjährung

  1. Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Einschränkungen.

  2. Wir sind berechtigt, die beanstandete Ware zu prüfen oder durch einen geeigneten Dritten prüfen zu lassen. Der Kunde hat uns eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

  3. Der Kunde darf eine Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter auf unsere Kosten grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung vornehmen, sofern nicht ein dringender Ausnahmefall vorliegt.

  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

  5. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für gesetzlich nicht abdingbare Rückgriffsansprüche.

  6. Gesetzlich zwingende Verjährungsfristen bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  2. Wir haften außerdem unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Weiterverkauf, Verarbeitung und rechtliche Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde ist für die Einhaltung der in seinem Tätigkeits- und Absatzgebiet geltenden Vorschriften verantwortlich, soweit diese seine eigene Verarbeitung, Umverpackung, Kennzeichnung, Bewerbung, Lagerung oder Weiterveräußerung der Ware betreffen.

  2. Dies gilt insbesondere für lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflichten, Rückverfolgbarkeit, gesundheits- und nährwertbezogene Angaben, Allergeninformationen, Bio- und Herkunftsangaben sowie gegebenenfalls bestehende Einfuhr- und Registrierungspflichten.

  3. Unsere gesetzlichen Pflichten für die von uns in der vereinbarten Form gelieferte Ware bleiben hiervon unberührt.

  4. Der Kunde darf vorhandene Chargen-, Los-, Mindesthaltbarkeits-, Herkunfts- oder Kontrollstellenangaben nicht entfernen, verdecken oder verändern, soweit dies nicht aufgrund einer rechtmäßigen Weiterverarbeitung oder Umverpackung erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

  5. Bei einer sicherheitsrelevanten Beanstandung, einem behördlichen Verfahren oder einem Produktrückruf informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig und arbeiten in angemessenem Umfang zusammen.

  6. Der Kunde darf bei der Vermarktung der Ware keine irreführenden, unzulässigen oder von uns nicht freigegebenen Aussagen über Eigenschaften, Herkunft, gesundheitliche Wirkungen oder Zertifizierungen der Produkte verwenden.

§ 16 Marken, Produktbilder und sonstige Schutzrechte

  1. Sämtliche Marken, Logos, Produktbilder, Produkttexte, Designs und sonstigen Inhalte bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

  2. Durch den Erwerb der Ware werden dem Kunden keine über den vertragsgemäßen Weiterverkauf der Originalware hinausgehenden Nutzungsrechte eingeräumt.

  3. Die Nutzung unserer Marken, Logos, Produktbilder oder Werbematerialien für eigene Werbemaßnahmen bedarf unserer vorherigen Zustimmung, soweit die Nutzung nicht bereits ausdrücklich freigegeben wurde.

  4. Eine Umverpackung oder Vermarktung von Waren unter einer Marke von WAKABA bedarf unserer vorherigen Zustimmung, sofern es sich nicht um den unveränderten Weiterverkauf der von uns gelieferten Originalverpackung handelt.

§ 17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart, Düsseldorf.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf.

  4. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

  5. Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  3. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.